Die Verjährung im österreichischen Strafrecht
Theoretische Grundlagen und Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung von systemischem Unrecht
Die Verjährung im Strafrecht erschwert und verhindert die Aufarbeitung von systemischem Unrecht. In Österreich wurde sie bewusst eingesetzt, um die NS-Verbrechen nicht verfolgen zu müssen. Dieser Band widmet sich der Entwicklung und den theoretischen Grundlagen des Gedankens der Straffreiheit durch Zeitablauf. Sarah Stutzenstein untersucht das Verhältnis der verschiedenen Strafzwecktheorien zur Begründung der Verjährung. Des Weiteren betrachtet sie die Auswirkungen, die die Verjährung auf die Aufarbeitung von systemischem Unrecht, wie die NS-Verbrechen, die Verbrechen an den Heimkindern sowie die der #metoo-Debatte zugrundeliegenden Straftaten, in Österreich hatten. Reformüberlegungen, um general- und spezialpräventive Zielsetzungen im Bereich der Verjährung besser zu vereinbaren und bestehende Wertungswidersprüche auszugleichen, bilden den rechtspolitischen Abschluss der Untersuchung.
This book is concerned with the development and theoretical foundations of a temporal limit to criminal prosecution und punishment in the area of present-day Austria. It examines the relationship between the various theories on the purpose of criminal justice and the justification of periods of limitation. Another aspect of the research focuses on the effects that the limitation periods have had on the social and legal reappraisal of systemic injustice, such as the Nazi crimes and the crimes against children in children’s homes, as well as the crimes underlying the #metoo debate in Austria. Reform considerations to better reconcile the interests of victims, rehabilitated offenders and society form the conclusion of the study.
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- Sarah Stutzenstein
- Dr. Sarah Stutzenstein hat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien zur Verjährung im Strafrecht und deren Auswirkungen auf die juristische Vergangenheitsbewältigung in Österreich mit Auszeichnung promoviert und dazu zahlreiche Beiträge veröffentlicht. Für ihre hervorragenden Studienleistungen wurde sie 2018 mit dem Heinrich-Klang-Preis ausgezeichnet. Derzeit ist sie als Juristin in der Finanzabteilung der burgenländischen Landesverwaltung tätig.
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