Die Abhängigkeit von Geldbußtatbeständen von einer Einzelentscheidung der Verwaltungsbehörden
Dargestellt am Beispiel der verwaltungsaktsakzessorischen Kartellordnungswidrigkeiten im Sinne des § 81 Abs. 2 Nummern 1, 2 lit. a, 2 lit. b, 5 und 6 GWB
Dargestellt am Beispiel der verwaltungsaktsakzessorischen Kartellordnungswidrigkeiten im Sinne des § 81 Abs. 2 Nummern 1, 2 lit. a, 2 lit. b, 5 und 6 GWB