Remissionsrichtlinien
Remissionen bedürfen grundsätzlich der vorherigen, schriftlichen Genehmigung des Verlages, außer bei Mängelexemplaren und Rückrufen. Remissionsgenehmigungen werden nur für wiederverkäufliche Exemplare erteilt. Fest bezogene Exemplare – also solche ohne ein vor Lieferung eingeräumtes Remissionsrecht – bedürfen zur ausnahmsweisen Remission ebenfalls der schriftlichen Genehmigung des Verlages oder des Verlagsvertreters.
Remissionsquote
Grundsätzlich gilt eine Remissionsquote von 5% zum Vorjahres-Nettoumsatz. Falschlieferungen, Mängelexemplare und zurückgerufene Titel werden in dieser Quote nicht mitgerechnet.
Zeitliche Frist
Alle Titel können frühestens nach 6 Monaten und bis maximal 18 Monate nach Bezug remittiert werden – es sei denn, der Titel wird vorher zurückgerufen oder vergriffen gemeldet. Bei zurückgerufenen, vergriffenen oder ladenpreisaufgehobene bzw. -herabgesetzte Titel gilt: Innerhalb der letzten zwölf Monate bezogene Exemplare dürfen ohne vorherige Genehmigung remittiert werden. Der Anspruch auf Rücknahme muss dem Verlag gegenüber innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe geltend gemacht werden.
Remissionen bei Auflagenwechsel
Bei einem Auflagenwechsel können Vorauflagen ohne Genehmigung, jedoch nur innerhalb von acht Wochen nach Erscheinen der Neuauflage remittiert werden. In diesem Falle ist auch eine körperlose Titelblattremission möglich.
Bezugsdaten
Angabe von Bezugsdaten sind zwingend: Rechnungsnummer, -datum und Netto-Preise. Bei einen nachträglich vereinbarten Remissionsrecht ist zudem die schriftliche Genehmigung zur Remission beizufügen.
Gutschrift
Genehmigte Remittenden werden voll gutgeschrieben. Beschädigte und/oder nicht wiederverkaufsfähige Exemplare werden nicht gutgeschrieben. In begründeten Ausnahmefällen schreiben wir Remissionen, die nicht die o.g. Kriterien erfüllen, auf Basis von 70% Rabatt gut (Herstellkosten).
Versandkosten
Remissionen sind immer an die ausliefernde Stelle zu senden. Die Versandkosten für Remittenden trägt der Absender.
Stand Januar 2023