Wege zur Rechtsgeschichte
Die Wege zur Rechtsgeschichte bestehen aus locker verbundenen Vorlesungen zur Rechtsgeschichte, die verschiedene rechtshistorische Themenfelder behandeln. Die dabei gewählten Themen sind nicht an die klassischen rechtshistorischen Teilgebiete (Kanonistik, Romanistik oder Germanistik) gebunden.
Das Konzept entspricht einer an den Universitäten zu beobachtenden differenzierten Vorlesungslandschaft und damit der Tatsache, dass die Kanonisierung von Wissen nachlässt. Jeder Band bietet einen spezifischen Zugang zur Rechtsgeschichte (Stichwort: „Wissensinseln“), der eng mit dem Forschungsschwerpunkt der Autorin/des Autors verknüpft ist. Es geht um die Vermittlung von Grundwissen und neuen Methoden und nicht um umfassende thematische Abhandlungen. Die Bände können interdisziplinär und zugleich für Vorlesungen und Seminare eingesetzt werden. Sie beinhalten Leitfragen, Quellentexte plus Übersetzungen, kommentierte Literaturverzeichnisse sowie gestaffelte Register, Abbildungen und Schaubilder. Die Texte sind voraussetzungsfrei geschrieben und damit sowohl für Studienanfänger:innen wie für Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet.