Die drei Grundfragen des Rechts, die vor gut zweihundert Jahren der Rechtsgelehrte Gustav Hugo formulierte, – »Was ist Rechtens?«, »Wie ist es Rechtens geworden?« und »Ist es vernünftig, daß es so sey?« – stellen sich der Rechtswissenschaft im Kern bis heute. Die Grundfrage nach dem geltenden Recht zielt heute nicht nur auf dessen Prinzipien und Regeln, sondern auch auf die Frage nach dem Verhältnis von Gesetz und Recht, juristischer Geltung und sozialer Wirklichkeit. Die Grundfrage nach der Geschichte und Entstehungsweise des Rechts betrifft nicht allein die Frage nach seinen Entstehungsursachen, sondern auch Fragen nach dem sich wandelnden Verhältnis zwischen den Rechtsquellen sowie nach dem Verhältnis von Tradition und Gegenwartsbezug der Rechtsinhalte. Die Grundfrage nach den richtigen Inhalten des Rechts ist heute vor allem eine Frage nach dem rechtlichen Verhältnis zwischen der größtmöglichen Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen und dem notwendigen Mindestmaß sozialer Gleichheit und Gemeinwohlbindung des Rechts. So sind die Grundfragen des Rechts niemals von lediglich theoretischer Bedeutung, sondern haben einen unmittelbar praktischen Bezug zur Rechtsentstehung, Rechtsauslegung und Rechtsanwendung. Die Bände dieser Reihe versuchen aus unterschiedlichen Perspektiven Antworten auf diese Fragen zu geben. Die Antworten können nie endgültig sein, sie sind wie das Recht selbst immer auch abhängig vom geschichtlichen Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse und Wertehierarchien.