
Jenaer Schriften zum DDR Recht
Das Recht der DDR löst sich in seiner Gesamtheit aus Gesetzlichkeit, Rechtsprechung und Lehre - mehr als 30 Jahre nach der friedlichen Revolution - immer mehr von den Einzelschicksalen, die es betroffen hat. Da es bis auf wenige Ausnahmen nach dem 3.10.1990 nicht fortgesetzt worden ist, wird es immer mehr zur Angelegenheit von Rechtshistoriker/innen. Doch wie lässt sich eine Rechtsgeschichte des DDR-Rechts vielleicht schreiben? Wovon soll sie ausgehen? Welche Gegenstände soll sie vordringlich behandeln? Und welche Quellen muss sie dafür in den Blick nehmen - bzw. erschließen oder erhalten? Diesen Grundfragen geht die Forschungsstelle DDR-Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena in ihren beiden neuen Schriftenreihen „Jenaer Schriften zum DDR Recht“ und „Jenaer Vorträge zum DDR Recht“ nach.