Grauer Markt Pflege: Problemanzeigen dieser Betreuungsform

Die Versorgungsform mit Frauen aus Osteuropa, die alte Menschen in Deutschland in deren eigenem Zuhause versorgen, beinhaltet verschiedene Problemstellungen. Die rechtlichen Aspekte beschreibt im Grundsatz Christine Haberstumpf in »Grauer Markt Pflege«. Natürlich besteht seit Jahren, im Grunde schon zwei Jahrzehnten die berechtigte Frage, warum für diese Versorgungsform keine ausreichende rechtliche Grundlage geschaffen werden kann. 2012 haben verschiedene Fraktionsmitglieder der LINKEN eine Kleine Anfrage zum Thema „Arbeitnehmerrechte ausländischer Pflegehilfskräfte im grauen Pflegemarkt“ gestellt, die 2016 mit Grundsatzaussagen zur Rechtslage beantwortet wurde.

Qualitätskontrolle – Fehlanzeige

Neben der rechtlichen Fragestellung sind auch in pflegewissenschaftlicher Hinsicht Problemanzeigen zu benennen: So erfolgt die Versorgung durch die osteuropäische Betreuungskraft ohne jede fachliche Qualitätskontrolle. Zum einen liegt diese Nicht-Kontrolle natürlich am Status der Quasi-Angehörigen, der ein Wirken im Privaten ermöglicht, das nun einmal nicht von fachlicher Qualitätskontrolle in den Blick genommen wird. Zum anderen besitzt die Betreuungskraft in der Regel keinen Qualifikationsnachweis für eine fachliche Pflegeausbildung, wodurch sie auch nicht für Pflegefachfehler haftungsrechtlich belangt werden kann. Wer könnte also überhaupt die Qualitätskontrolle im privaten Sektor übernehmen, und wer – auf der zu kontrollierenden Seite – könnte überhaupt kontrolliert werden, wenn es keine Grundlage zur Bewertung der Qualität gibt? Bei Qualität der Versorgung kann hier an die direkte Pflegeleistung gedacht werden, also Hilfe beim Waschen, Toilettengang und Ankleiden, Essen eingeben, Unterstützung bei der Mobilisierung, Medikamentengabe etc.

Pflege ereignet sich darüber hinaus auch in dem Verhältnis zwischen Betreuungskraft und altem Menschen, eine Dimension, die ohnehin kaum »gemessen« werden kann:

»Die affektive Natur, (latente) Einstellungen des Moralverständnisses einer Person gelten als schlecht messbare Konstrukte, die in der Überprüfung von Pflegequalität bislang kaum eine Rolle spielen (…). Doch genau jene Konstrukte sind es, die bestimmen, ob Pflege außerhalb von qualitätsüberprüfenden Situationen entsprechend der Kriterien ‚qualitätskonform‘ umgesetzt wird, z.B. in der Einhaltung hygienischer Richtlinien oder in der Wahrung der Persönlichkeitsrechte Pflegebedürftiger.«²

Mit anderen Worten: Vieles im Pflegegeschehen kann nicht gemessen werden, zumindest nicht im direkten Kontakt. Dazu zählen die Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Hygiene, aber eben auch das intersubjektive Miteinander zwischen Pflegendem bzw. Betreuungskraft und Pflegebedürftiger oder Pflegebedürftigem. Ob Menschen, die »hautnah« aneinander gewiesen sind, sich sympathisch finden, miteinander in eine konstruktive Beziehung treten, im Fall von Pflege die gegenseitige Lebensqualität stabilisieren oder sogar erhöhen – dieses alles lässt sich nicht messen. Möglicherweise könnte eine einfühlsame Beobachter*in die Pflegebeziehung von »außen« gut einschätzen – da die Betreuungskraft sehr häufig alleine und »unbeobachtet« arbeitet, wird es diese Beobachtung in der Regel nicht geben. Hinzu kommt, dass die Betreuungskraft nicht im Team arbeitet – von ihrer Tandemkollegin, die sie nach mehreren Wochen ablöst, einmal abgesehen –, wodurch sie keine Kontrolle, aber auch keine Unterstützung in ihrer Arbeit erfährt.

Pflege-Migration Ost-West

An der Versorgungsform im Grauen Markt Pflege können auch soziologische Problemanzeigen ausgemacht werden. Frauen, die zeitweise ihre Familie und ihren Herkunftsort zu Verdienstzwecken verlassen, werden als Pendelmigrant*innen bezeichnet. Dass der häusliche Bereich von dieser Pendelmigration insbesondere von Frauen sehr stark betroffen ist, wurde schon mehrfach dargestellt: Insbesondere Kindererziehung, Pflege kranker und alter Menschen wie auch die reine Haushaltsarbeit werden bevorzugt von weiblichen Pendelmigrantinnen übernommen, wenn sie nicht durch Angehörige der eigenen Familie erfolgen.³ Diese Zuordnung von häuslicher Arbeit an weibliche »Hilfskräfte« ist nicht neu, wird jedoch durch die Betreuungskräfte für alte Menschen in Deutschland wieder belebt. Vollziehen sich andere Migrationen zu Verdienstzwecken eher in einem Süd-Nord-Migrationsverhalten, erfolgt die Bewegung zur Pflege alter Menschen innerhalb Europas vorzugsweise in einer Ost-West-Richtung.

Darüber hinaus entstehen in dieser Versorgungsform verschiedene ethische Problemanzeigen. Besonders in den Blick sollen hier einmal die Betreuungskräfte selbst kommen, gerade weil sie bei den ethischen Reflexionen immer eher im Hintergrund – verglichen mit den Pflegebedürftigen selbst – stehen.
Die Betreuungskräfte übernehmen die Verantwortung für einen pflegebedürftigen, manchmal multimorbiden, eventuell sogar dementen Menschen, ohne in der Regel dafür ausgebildet oder mindestens in den Rahmenbedingungen vorbereitet zu sein. Beispielsweise ist mir eine Frau bekannt, die mit völlig falschen Vorstellungen – vielleicht müsste man auch sagen: ohne ausreichende Informationen – zu der entsprechenden Familie nach Deutschland kam. Sie ging von einer angenehmen Haushaltsführung mit Kochen. Backen und Einkaufen aus und war völlig schockiert, dass sie für eine schwergewichtige Frau – inkontinent und mit beginnender Demenz – auch pflegerisch zuständig sein sollte. Sie fühlte sich überfordert und verließ nach weniger als eine Woche den Haushalt und damit natürlich auch einen alten Menschen, der sich wieder neu zu orientieren hatte.
In besonderer Weise sind im Rahmen dieser Verantwortung auch die häufig mangelnden deutschen Sprachkenntnisse zu nennen. Dass es Betreuungskräfte mit guten deutschen Sprachkenntnissen gibt, ist unbestritten. Vielfach sind die Sprachkenntnisse im Deutschen jedoch sehr schlecht. Manche Betreuungskräfte sind kaum zu einer Alltagskommunikation mit den Patienten in der Lage. Persönlich kann ich eine Situation anführen, in dem eine osteuropäische Betreuungskraft aus sprachlichen Gründen nicht in der Lage war, bei einem ausbrechenden Brand in der Wohnung der von ihr Betreuten die Feuerwehr anzurufen.

Eine Gemeinsame Sprache ist unerlässlich

Soweit wird es natürlich in den seltensten Fällen kommen. In jedem Fall gilt jedoch, dass im Versorgen alter Menschen die Kommunikation von hoher Bedeutung ist. Da sich die Tätigkeit der Betreuungskraft im quasi-familiären Kontext abspielt, erscheint es umso dringlicher, auf die Sprachfähigkeit zu achten. Gleichsam die alltäglichen Lebensverhältnisse und Gewohnheiten mit einem Menschen zu teilen, setzt im Grunde das Kommunizieren in einer gemeinsamen Sprache voraus. Dabei ist zunächst nur an die Verständigung über Alltagsabläufe wie Essen, Waschen, Toilettengang u.ä. zu denken. Persönliche Betreuung geht dabei noch deutlich weiter. So zählt die Kommunikation zu den Aktivitäten des täglichen Lebens, die in der häufig sehr eingeschränkten (Um)Welt alter Pflegebedürftiger auf wenige Menschen in einem kleinen Radius beschränkt ist. Wirklich persönlich wichtige Gespräche über Schmerzen, Ängste, Wünsche und Erinnerungen setzen tatsächlich bei Betreuungspersonen ein umfassenderes Verständnis der Sprache des Pflegebedürftigen voraus. Die Bedeutung der Verständigungsmöglichkeit wird durch die vielfach ausgeprägte altersbedingte Schwerhörigkeit der zu Betreuenden noch unterstrichen.

Problemfeld Ethik

Es ist mit dem Blick auf die verschiedenen Perspektiven und natürlich auf die beteiligten Personen völlig klar, dass die Verantwortung für die vielfach ungeklärten Rahmenbedingungen dieser Versorgungsform nicht nur bei den einzelnen individuellen Akteuren liegt. Dass Menschen zu dieser Versorgung greifen, dass sich in Deutschland Pflegebedürftige auf sie einlassen und in Osteuropa Frauen sich für diese Arbeitsform zur Verfügung stellen, ist ein Ergebnis unzulänglicher Organisation und Finanzierung von häuslicher Pflege im Alter durch die Systeme unserer sozialen Sicherung.

Letzten Endes verursacht die Diskrepanz zwischen den Aufgaben unseres Sozialstaates und den Möglichkeiten zu selbstbestimmter und ausreichend finanzierter Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit im Alter eine ethisch brisante Situation. Für die einzelne Familie wird die Versorgung eines pflegebedürftigen Mitglieds im eigenen Zuhause zur schier nicht zu bewältigenden Aufgabe, für die eine Betreuungskraft als (bezahlbare) Lösung erscheint. Diese »Lösung« wiederum schafft neue unlösbare Aufgaben, nämlich die einer legalen und finanzierbaren Anstellung von Frauen zur Unterstützung in der häuslichen Umgebung.

Im Hinblick auf die ethisch relevanten Themen im Setting der 24-Stunden-Betreuung wird deutlich: Alle betroffenen Akteure stehen grundsätzlich vor vielen Fragen und Problemanzeigen. Die Tatsache, dass sich sicherlich zahlreiche dessen nicht bewusst sind – beispielsweise sehen viele Betreuungskräfte in ihrem irregulären Beschäftigungsverhältnis kein Problem – ändert nichts daran, dass legale, finanzierbare und qualitätsgeleitete Konstrukte für diese Versorgungsform gegenwärtig nicht vorhanden sind. Gleichzeitig ist diese Versorgungsform nicht nur bereits weit verbreitet, sondern auch im Zunehmen. 

Die Zurückhaltung politisch Verantwortlicher lässt sich bis zu einem gewissen Grad mit der Komplexität des Problemfeldes erklären. Für viele – darauf wurde hier schon hingewiesen – stellt die Versorgungsform eine für alle Beteiligten gute Lösung dar. Dennoch kann eine pragmatisch eingeübte Verfahrensweise bei einer Vielzahl von nicht zuletzt ethischen Fragestellungen nicht als »gut« bezeichnet werden.

Norbert Brieskorn stellt in seinem Buch »Menschenrechte. Eine historisch-philosophische Grundlegung« im Hinblick auf Verletzungen der Menschenrechte die Frage: »Wie lange und wie weit dürfen Menschen gegenüber dem Unrecht, das Menschen angetan wird, ‚tolerant‘ sein, und ab wann gibt es eine rechtfertigbare Unduldsamkeit?“⁴ 

Gerade wer mit Blick auf ethische, insbesondere Menschenrechts geleitete Grundlagen die Situation älterer und pflegebedürftiger Menschen wie auch deren betreuender Personen in den Blick nimmt, kommt um ein entsprechendes Engagement nicht herum:

Schwerlich lässt sich leugnen, dass die Grenze einer solchen »rechtfertigbaren« Duldsamkeit erreicht ist.

 

Dr. habil. Barbara Städtler-Mach, Pfarrerin, ist Professorin für Anthropologie und Ethik im Gesundheitswesen an der Evangelischen Hochschule Nürnberg und Mitbegründerin des Internationalen Forschungsnetzwerkes »Osteuropäische Betreuungskräfte«. Gemeinsam mit Helene Ignatzi hat sie das Buch »Grauer Markt Pflege« herausgegeben, das die Alltagspraxis hauptsächlich osteuropäischer Betreuungskräfte und ihre Probleme durch unklare, ungeregelte und sogar ungesetzliche Strukturen aus wissenschaftlicher Perspektive betrachtet.
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¹ Deutscher Bundestag (2016): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Kathrin Senger-Schäfer, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Arbeitnehmerrechte ausländischer Pflegehilfskräfte im grauen Pflegemarkt, Drucksache 1//8373, Berlin: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft.

² Luderer, Christiane/ Meyer, Gabriele (2018): Qualität und Qualitätsmessung in der Pflege aus ethischer Perspektive, in: Jacobs, Klaus/ Kuhlmey, Adelheid/ Greß, Stefan/ Klauber, Jürgen/ Schwinger, Antje (Hg.):  Pflege-Report 2018. Qualität in der Pflege, 15-26.

³ International Labour Organisation (2015): ILO Global estimates on migrant workers. Results and methodology: Special focus on migrant domestic workers.

⁴ Brieskorn, Norbert (1997): Menschenrechte. Eine historisch-philosophische Grundlegung, Stuttgart. 182.

 

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