G-BA legt Grundlage für die kassenfinanzierte Systemische Psychotherapie

In der heutigen Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland, bestätigte dieser den Nutzen wie die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene. Diese Bestätigung bildet den Grundstein, dass die Systemische Psychotherapie zukünftig als Versicherungsleistung von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann.

Dieses Votum des G-BA stellt den Nutzen von fünf Anwendungsgebieten der Systemischen Therapie in der Psychotherapie fest, dazu zählen die an den häufigsten auftretenden Erkrankungen wie Angst- und Zwangsstörungen und affektive Störungen (Depressionen).

Die Presseinformation der »Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.« (DGSF) finden Sie hier.

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