Bernd Kasper: Brief an die Presse zum Fall der versuchten Kindesentführung in Northeim

Anfang September soll ein 36-Jähriger Mann in Northeim versucht haben, zwei Jungen in seine Gewalt zu bringen. Der Tatverdächtige hatte bereits 2017 einen zehnjährigen Jungen in Einbeck missbraucht und war zunächst zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. In zweiter Instanz konnte das Urteil dann auf eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, abgemildert werden.

Bernd Kasper, Dipl. Sozialpädagoge, systemischer Berater, Kinderschutzkraft, Dozent und Autor u. a. von »Kindeswohl. Eine gemeinsame Aufgabe« hat sich nun im Zuge dieses Ereignisses mit einem Brief an die Presse und einige andere Kommunikatoren gewandt. Auch wir möchten Herrn Kasper hiermit eine Plattform für seinen Aufruf zu einer Diskussion bieten.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Mit Erschrecken habe ich die Berichterstattung über die versuchte Entführung in den regionalen Zeitungen HNA und GT gelesen.
Folgende Nachricht habe ich an unterschiedliche Presseorgane und weitere Interessierte versandt. Ich würde mich freuen, wenn die Inhalte auch im Rahmen Ihrer Arbeitsbereiche auf Aufmerksamkeit stoßen.
 
Als die regionalen Tageszeitungen HNA und GT in der heutigen Ausgabe von den Hintergründen der versuchten Kindesentführung in Northeim (Anhang) berichteten, habe ich mich an das Urteil bzgl. der Vergewaltigung eines 10 jährigen Jungen auf dem Dachboden des PS Speichers in Einbeck erinnert. Ich habe mich nach der Aufhebung des Urteils vom Amtsgericht Einbeck ( 3 Jahre Haft) im September 2018 an das Landgericht Göttingen gewandt, um meine Sorge als Kinderschutzkraft zum Ausdruck zu bringen. In der Antwort auf mein Schreiben wurde mir durch die Rechtsabteilung des Gerichtes mitgeteilt, dass das Schreiben den zuständigen RichterInnen aus Gründen der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit leider nicht zugestellt werden könne...
 
Warum schreibe ich Ihnen dies?
 
Mein Wunsch wäre, dass im Rahmen der Pressearbeit die Hintergründe und Zusammenhänge derartige Vorfälle stärker in den Fokus geraten. Ich würde mich daher im Interesse der Kinder freuen, wenn ich mit diesem Anliegen bei Ihnen auf offene Ohren stoße. Als Kinderschutzkraft muss ich leider immer wieder feststellen, dass der Umgang von Institutionen mit Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt an Kindern in unserem Land nicht unbedingt den Schutz von Kindern als zentrales Anliegen im Fokus hat. Besorgnis erregt, dass sich hiervon auch die Gerichtsbarkeit leider nicht grundsätzlich ausnehmen lässt. Sowohl in Familien- als auch in Strafgerichten scheint es immer wieder an Sachverstand und Vorstellungskraft über die Juristerei hinaus zu fehlen. Nur so ist das Urteil des Landgerichtes Göttingen aus dem Jahr 2018 erklärbar. Und eben dieses Urteil hat im aktuellen Fall dazu geführt, dass zwei Jungen in Northeim erneut der Gewalt eines Täters ausgesetzt wurden.
 
Dass es sich bei den Einschätzungen im Rahmen der Urteilsfindung nicht um Einzelfälle handelt, lässt sich in der Presse immer wieder nachlesen:

  • Im Fall Stauffen/Breisgau fehlte einer Richterin wiederholt komplett die Vorstellungskraft, was Menschen fähig sind zu tun. Strafgerichte fällten  Bewährungsurteile und versuchten diese durch eine Führungsaufsicht abzusichern. Institutionen waren nicht auf die Idee gekommen, miteinander zu sprechen
  • Der Fall Lüdge zeichnete sich durch einen Komplettausfall der Kommunikation zwischen den Institutionen aus.
  • Im Fall Münster leisteten sich Staatsanwaltschaften und Gerichte ein einvernehmliches Miteinander im Verkennen von Realitäten durch wiederholte Bewährungsstrafen und Vermeidung von Kommunikation (s. Anhang)
  • die Liste ließe sich erweitern...

Auch im aktuellen Fall macht es Sinn, sich in der Berichterstattung – neben dem konkreten Ermittlungsverfahren – mit Fragen zu den Hintergründen des Geschehens zu beschäftigen:

  • Was führt dazu, dass ein Landgericht ein klares Urteil eines Amtsgerichtes komplett aufhebt?
  • Welche Vorstellungen von Persönlichkeiten eines Sexualstraftäters lassen RichterInnen immer wieder zu Bewährungsurteilen greifen?
  • Welche Kenntnisse haben RichterInnen von den Möglichkeiten der Institutionen, Einfluss auf einen Bewährungsverlauf zu nehmen, wenn sie wiederkehrend Führungsaufsichten für Sexualstraftäter anordnen?
  • Welche Kenntnisse haben RichterInnen, wenn sie wiederkehrend das Mittel der Therapie als schutzbringende Auflage für zukünftiges Verhalten bei Sexualstraftätern nutzen?

Eine – wohlgemerkt diskussionswürdige – Hypothese sei in diesem Fragenkontext gestattet: Kann es sein, dass die Ausbildung der Juristerei nicht ausreichend Gewähr dafür bietet in der Gemengelage von Sexualstraftätern und Kinderschutz sichere Entscheidungen zu treffen?
 
Beispielhaft eine kurze Ausführung zu den oben genannten Fragen:
 

  • Bewährung im Strafrecht hat durchaus seine Berechtigung, Menschen, denen Dinge misslingen und die dabei Grenzen überschreiten, sollten Möglichkeiten der Einsicht und Umkehr nicht verwehrt werden. Entscheidend hierbei sollten jedoch klare und realitätsnahe Kriterien der Prüfung sein.
  • Zu dieser Prüfung gehört ein Sachverstand, der – auch wenn es hart klingt – im Jurastudium und in der Ausbildung zum Richter nicht vermittelt wird. Anders ausgedrückt: Den Richterinnen und Richtern wird in der Ausbildung eine Kompetenzvermittlung vorenthalten, die sie für die zielgerichtete Erfüllung ihrer Aufgaben dringend benötigen. In welcher Form sie diese Kompetenzen durch ergänzende Fachkräfte/Gutachter in einem Verfahren ergänzen, obliegt vielfach dem Engagement und der persönlichen Entscheidung der RichterInnen.
  • Eine entscheidende Kompetenz in Sexualstrafverfahren ist die Kenntnis über Persönlichkeitsmerkmale von Sexualstraftätern. Lange bevor es überhaupt zu einem öffentlichen Prozess über das Verhalten und das Handeln des Täters kommen kann, haben sich auf Seiten des Täters Strategien entwickeln müssen, die sein Handeln innerlich rechtfertigen und die ein Bekanntwerden des Tuns vermeiden helfen. Dies näher auszuführen würde an dieser Stelle zu weit führen. Als Vergleich nutze ich gern das Denken und Handeln von Suchterkrankten (Drogen/Alkohol): Dem Ziel der Suchtbefriedigung werden alle gesellschaftlichen Verpflichtungen und Grenzen, moralischen Maßstäbe und jegliche persönliche Verantwortung hinten an gesetzt, oft selbst die Verantwortung für – die eigenen – Kinder. Erst diese erlernte und intensiv und oft jahrelang gepflegte Strategie macht es überhaupt möglich, das Suchtverhalten auszuleben. Ist ein Täter aufgefordert, Rechenschaft abzulegen, greifen genau diese Strategien: Der Täter entwickelt ein großes Engagement, seinem Gegenüber (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) deutlich zu machen, dass er großes Bedauern spürt. Er zeigt Einsicht, offensive Reue und gelobt Wiedergutmachung (Entschuldigung beim Opfer), er verspricht Besserung, erklärt Veränderungsbereitschaft (Therapie) und erklärt sich mit Auflagen einverstanden. Er tut dies einzig und allein aus einem Grund: sein Ziel zukünftig weiter verfolgen zu können - und er nutzt die Erfahrung mit staatlichen Systemen zur Weiterentwicklung seiner Strategien. Zusammengefasst: das Gericht wird einen einsichtigen, reuevollen Menschen vor sich sehen, dem eine Chance auf Bewährung nicht verweigert werden sollte. Ziel erreicht!
  • Jedes Gericht sollte wissen: Führungsaufsicht ist kein Mittel zur Strafvermeidung bei Sexualstraftätern! Auch hier ist ein Verweis auf die o.g. Persönlichkeitsstrukturen angebracht. Wenn Richter sich mit den Institutionen der Führungsaufsicht kurzschließen würden – und diese ihnen ehrlich antworten würden – wäre das Mittel »Führungsaufsicht« aus dem Katalog der Auflagen zumindest im Sexualstraftat verschwunden.
  • Therapie ist kein Mittel zur Strafvermeidung bei Sexualstraftätern! Auch hier ein Verwies auf die Persönlichkeitsstruktur von Sexualstraftätern. Ein intensiver, ehrlicher und fallunabhängiger Austausch zwischen Gerichten und Sexualtherapeuten würde auch hier zu einem Wegfall aus dem Katalog der Auflagen führen.

 
Am Schluss noch ein paar Sätze zu meinen persönlichen Anliegen...
Als Sozialpädagoge, Fachberater der Jugendhilfe und Buchautor ist der Kinderschutz zunehmend zu einem zentralen Thema in meiner Arbeit geworden. Immer stärker in meinen Fokus gerät die eigentlich zentrale Frage im Kinderschutz: wie kann es gelingen, aus den Fehlern im System zu lernen – und wieso geschieht dies eigentlich so wenig? Nicht selten müssen Kinder auch in gerichtlichen Verfahren erleben, dass ihre berechtigten (Schutz)Interessen in einer deutlichen 'Konkurrenz' zum bestehenden Elternrecht und Täterrecht stehen. Obwohl – oder gerade weil – ich in meiner Praxis durch die Arbeit mit Familien im Bereich der Jugendhilfe und durch die Arbeit im Kinderschutz immer wieder mit dem Leid von Kindern konfrontiert bin, macht der Umgang mit dem Kinderschutz in Deutschland betroffen. Gleichzeitig motiviert die Alltagspraxis immer wieder zur Thematisierung und Sensibilisierung für das Thema 'Kinderschutz'. Um das zu erreichen, braucht es Menschen, die sich Gehör verschaffen können: das kann neben den Fachleuten, der Politik und anderen Organen selbstverständlich die Presse sein. Herzlichen Dank!
 
Mit herzlichen Grüßen
 
Bernd Kasper

 

Dipl. Sozialpädagoge Bernd Kasper ist seit über dreißig Jahren in betreuenden, leitenden und beratenden Positionen in der Jugendhilfe tätig. Er ist Fachberater für Pflegefamilien und ausgebildete Kinderschutzfachkraft. Seit 2012 ist er Lehrbeauftragter an der HAWK Hildesheim/Holzminden. Einen wertschätzenden Dialog versteht er als Grundlage seiner Beratungs- und Seminararbeit.

Bitte geben Sie die Zeichenfolge in das nachfolgende Textfeld ein

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Passende Artikel
978-3-8471-0922-8.jpg
Kindeswohl im Recht
  • Marko Oldenburger
45,00 €